Ueli Keller

Vorschulische Sprachförderung - Nachtrag

Offensichtlich ist nun das eingetreten, was sich schon während der Arbeit in der Kommission abgezeichnet hat. Die vom Grossen Rat beschlossene vorschulische Sprachförderung ist nicht bundesrechtskonform. Eine obligatorische vorschulische Sprachförderung darf nichts kosten.


"Mit Urteil vom 31. Juli 2023 hat das Bundesgericht zwei Bestimmungen im Volksschulgesetz des Kantons Thurgau im Zusammenhang mit der vorschulischen Sprachförderung aufgehoben. Die Möglichkeit der Schulgemeinden, einkommensabhängige Beiträge bis maximal 800 Franken pro Jahr bei den Eltern zu verlangen, sei nicht zulässig. Der Anspruch auf Unentgeltlichkeit ergibt sich gemäss Bundesgericht auch betreffend die Übernahme von Transportkosten." 1


  1. Aus den Meldungen der Departemente zu entnehmen. https://www.tg.ch/news.html

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