Ueli Keller

Vorschulische Sprachförderung

Noch immer ist mir schleierhaft, warum dieser Antrag nicht angenommen wurde. Die 800.- Fr. sind kein Betrag, der für die Schulgemeinde irgendwie ins Gewicht fällt. Trotzdem scheint es gewissen Personen wichtig zu sein das dieser Betrag erhoben wird. Wer weiss, vielleicht wird eines Tages ein Gericht beurteilen ob mit dem Recht auf unendgeltlichen Unterricht vereinbar ist.


Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Regierungs- und Kantonsräte

Für mich ist es unbestritten sinnvoll, wenn Kinder vor dem Eintreten in den Kindergarten, zumindest etwas Deutsch können. Denn wie in der Schule allgemein, baut auch im Kindergarten schon sehr viel auf Sprache auf. Es ist elementar sich mit anderen austauschen zu können. Was ich mir nicht sicher bin ist, ob die hier vorgeschlagene Lösung die einzige Möglichkeit ist, aber es scheint mir eine sinnvolle zu sein.

Was ich nicht verstehe ist folgendes:

Schule, und ich hoffe darüber herrscht hier Einigkeit, muss unentgeltlich sein. Nicht ohne Grund ist das ja auch in der Bundesverfassung so festgehalten. Mit der vorliegenden Fassung wird aber genau dieser Grundsatz verletzt. Kinder werden zum Deutsch lernen verpflichtet. Die Eltern können aber dafür zur Kasse gebeten werden. Ein vom Regierungsrat in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zum Schluss, dass es eine 35-40% Wahrscheinlichkeit gibt, dass dieses Regelung vor Bundesgericht nicht bestehen wird. Tritt dieser Fall ein, wäre es das zweite Mal, dass der Kanton daran scheitert die Vorschulische Sprachförderung zu regeln. Macht es Sinn ein Gesetz zu machen, im Wissen darum, dass es schon bald wieder, weil nicht Bundesgesetz konform, geändert werden muss?

Oft wurde Argumentiert, es müssten ja nur die Kinder der Eltern in die Vorschulische Sprachförderung, die sich selbst nicht darum gekümmert haben. Folglich es müssten ja nur die Eltern etwas bezahlen, die es versäumt haben, sich selbst um die Deutschkenntnisse der Kinder zu sorgen. Doch das stimmt nicht.

Als nicht Deutsch sprechende Eltern müsste ich also vor dem 3. Lebensjahr dafür sorgen dass mein Kind eine Fremdsprache lernt. Doch mit zwei Jahren sprechen einige Kinder noch gar nicht.

Es gibt also keine realistische sinnvolle Möglichkeit, wie nicht Deutschsprechende Eltern, selbst dafür sorgen könnten, dass ihr Kind nicht in die Vorschulische Sprachförderung müssen und sie als Eltern nicht dafür bezahlen müssen.

Wie ich Eingangs schon gesagt habe, ich halte dieses Gesetzt für zweckmässig. Doch es könnte mit einer kleinen Anpassung, noch deutlich besser gemacht werden indem die Elternbeiträge schon jetzt gestrichen werden.

Ich bitte sie daher den Antrag zu unterstützen, Paragraf 41c Abs. 3 ersatzlos zu streichen.


Ich habe auch schon die Vernehmlassung dazu mitgeschrieben. Die ist hier zu finden. Weitere Informationen zu diesem Geschäft hier.

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