Volksrechte Schulgemeinde
Grundsätzlich habe ich das Gefühl, es ist sinnvoll wenn möglichst viele Entscheidungen demokratisch legitimiert sind. Offenbar gibt es in gewissen Schulgemeinden einen Nachholbedarf. Die Schulgemeinden können sich grundsätzlich selbst organisieren, wie sie ihre demokratische Mitbestimmung organisieren. Es gibt dabei deutliche Unterschiede. Das ist auch gut so. Doch sollten zumindest von allen Gemeinden gewisse Mindeststandards eingehalten werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, Geschätzter Regierungsrat, Liebe Kolleginnen und Kollegen
Es ist verständlich, das im letzten Jahr die Schulgemeinden mit anderem beschäftigt waren, als mit dem Ausfüllen von Umfragen. Allerdings sollten dann aus jenen, auch keine vermeintlich deutliche Schlüsse gezogen werden. Zum Beispiel den, es gäbe in den Schulgemeinden kein augenfälliges Defizit bei der demokratischen Partizipation. Den diese Aussage stützt sich unter Anderem darauf, dass nur in sehr wenigen Schulgemeinden (8%) die Stimmberechtigten einzig an der Urne entscheiden können. 8% der Schulgemeinden, das tönt nach wenig.
Doch sind mit diesen 8% der Schulgemeinden die vier grössten Schulgemeinden gemeint, hat einen wesentlichen Teil der Bevölkerung, nur die Möglichkeit an der Urne zu entscheiden. Darum wäre es spannend zu erfahren, welche Schulgemeinden zu diesen 8%, respektive wie viel Prozent der Bevölkerung zu den Stimmberechtigten dieser 8% der Schulgemeinden gehören.
Denn wird nur an der Urne abgestummen und möglicherweise noch zurückhaltend informiert - bleibt nicht mehr viel von demokratischer Mitbestimmung. Die Zahlen zeigen damit, wie der Regierungsrat richtig schreibt, kein augenfälliges Defizit bei der demokratischen Partizipation. Allerdings können sie ein solches auch nicht vollständig wiederlegen.
Der Vorschlag des Regierungsrats in der Beispiel-Gemeinde-Verordnung die Möglichkeiten demokratischer Mitspracherechte deutlicher zu kennzeichnen, halte ich für sinnvoll. Das der Regierungsrat nicht eine Empfehlung für bestimmte Formen demokratischer Mitsprache geben möchte, ist verständlich.
Allerdings bin ich der Meinung, der Regierungsrat darf sich sehr wohl, grundsätzlich für gut ausgebaute demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Schule aussprechen. Und das dürfte er deutlicher machen. Beispielsweise indem er statt eines Minimal- ein Maximal-Beispiel mit allen möglichen demokratischen Mitsprachemöglichkeiten erstellt. Den Schulgemeinden steht es ja dann immer noch frei, gewisse Punkte nicht in ihre Gemeindeordnung zu übernehmen. Denkbar sind auch verschiedene Möglichkeiten, die deutlich weiter gehen. Zum Beispiel:
Ein ausgebautes zwingendes Referendums recht in grossen Schulgemeinden.
Ein inhaltlich nicht beschränktes Initiativrecht
Eine klar definierte umfassende Informationspflicht über bevorstehende - auch inhaltliche - Änderungen in der Schulgemeinde.
Das nur so als Idee.
Ich danke herzlich.
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