Ueli Keller

UNO BRK

Ein Artikel in der Republik hat mich auf dieses Thema gebracht. Wobei ich auch schon in meinem Arbeitalltag die Frage aufgetaucht war, warum bestimmte Klienten Stimm und Wahl Unterlagen bekommen, andere aber nicht. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob es eine einheitliche Handhabung gibt. Um das zu klären und den Regierungsrat auf die UNO-BRK aufmerksam zu machen, habe ich diese Anfrage eingereicht.


UNO BRK - Stimmrecht für umfassend Verbeiständete

2014 hat die Schweiz die UNO Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit verpflichtet sich die Schweiz und auch der Kanton Thurgau, Hindernisse zu beheben mit denen Menschen mit Behinderung konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierung zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
In Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, wird explizit gefordert, dass Menschen mit Behinderungen umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Was explizit auch die Möglichkeit zu wählen und sich selbst wählen zu lassen beinhaltet. Zudem müssen die nötigen Informationen leicht verständlich zur Verfügung stehen.

Menschen mit Behinderungen werden nicht direkt, aufgrund ihrer Behinderung, die politischen Rechte aberkannt. Indirekt aber schon. Indem die politischen Rechte, denen vorbehalten bleiben die nicht (umfassend) Verbeiständet sind. Damit werden Menschen mit Behinderungen von zentralen Bereichen unserer Gesellschaft ausgegrenzt. Das ist ein Überbleibsel aus Zeiten als Menschen mit Steuerschulden oder weil sie weiblich oder armengenössig waren, von politischen Rechten ausgeschlossen wurden. Diese Zeiten neigen sich zum Glück dem Ende zu.

Die Frage ob jemand fähig ist Wahl- und Abstimmungsunterlagen auszufüllen, ob jemand Interesse daran hat, seine politischen Rechte wahrzunehmen oder ob sie oder er sich genügend tiefgründig mit der Materie auseinandergesetzt hat, ist bei neurotypischen Menschen kein Kriterium und sollte es bei Menschen mit Behinderungen auch nicht sein.

Nicht alle Menschen verstehen komplexe Texte gleich gut. Viele, insbesondere Menschen mit Behinderungen haben oft MĂĽhe amtlich verfasste Mitteilungen (wie Abstimmungsunterlagen usw.) zu verstehen. Im Kanton St. Gallen werden darum gewisse amtliche Dokumente auch noch in einer leichten Sprache verfasst.

  1. Welche Massnahmen hat der Regierungsrat verfĂĽgt um die Behindertenrechtskonvention im Thurgau umzusetzen?

  2. Gibt es Menschen im Thurgau, die aufgrund ihrer Behinderung (Art der Beistandschaft) nicht wählen und abstimmen oder sich selbst zur Wahl stellen dürfen? hWie viele sind das?

  3. Falls ja, mit welcher BegrĂĽndung wird diesen Gruppen die vollen politischen Rechte verwehrt?

  4. Gedenkt der Regierungsrat das in absehbarer Zeit zu ändern? Gibt es konkrete Pläne dazu?

  5. Ist der Kanton Thurgau bestrebt amtliche Informationen möglichst verständlich zu formulieren? Wie macht er das konkret?

Ich danke dem Regierungsrat im Voraus fĂĽr die umfassende Beantwortung meiner Frager.

Bischofszell, 24. März 2021


Weitere Informationen zur einfachen Anfrage "UNO-BRK - Stimmrecht für umfassend verbeiständete gibt es hier

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