Öffentlich rechtliche Anerkennung religiöser Gemeinschaften
Einige Sitzungen früher haben wir über die Kirchensteuern für juristische Personen gesprochen. Das Thema hat mich nicht ganz los gelassen. Auch wenn ich es für richtige halte, dass juristische Personen Kirchensteuern bezahlen müssen, glaube ich doch, dass es einiges bei diesem Thema gäbe, dass sich ändern sollte. Darum habe ich nochmals eine einfache Anfrage gemacht.
Einfache Anfrage
Die beiden Landeskirchen haben im Kanton eine herausragende Stellung. Sie sind in verschiedenen Bereichen privilegiert. Dafür gibt es wohl historische Gründe. Dass praktisch die gesamte Bevölkerung des Kantons Thurgau Mitglied einer der beiden Landeskirchen war, dürfte einer dieser Gründe sein. 1970 waren es in der Schweiz noch 96% der Bevölkerung. Doch die religiösen und gesellschaftlichen Strukturen haben sich verändert. Heute sind es im Kanton Thurgau gerade noch 60% der Bevölkerung.
Die herausragende Stellung der beiden Landeskirchen lässt sich heute nicht mehr so leicht begründen. Das könnte ein Grund sein, sich über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat grundsätzliche Gedanken zu machen.
Darum bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
Von welchen Privilegien profitieren die Landeskirchen im Kanton Thurgau, im Vergleich zu nicht öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften?
Was waren die Gründe warum die Landeskirchen öffentlich-rechtlich anerkannt wurden? Resp. welche Voraussetzungen mussten sie dafür erfüllen?
Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssten angepasst werden, damit die öffentlich-rechtliche Anerkennungen von zusätzlichen Religionsgemeinschaften im Thurgau möglich würden?
Welche Voraussetzungen müssten Religionsgemeinschaften erfüllen, um sich öffentlich-rechtlich anerkennen lassen?
Für die Beantwortung der Fragen danke ich der Regierung im Voraus.
Bischofszell, 1.März 2023
Ueli Keller
Die einfach Anfrage ist hier zu finden.