Ueli Keller

Kirchensteuern für juristische Personen

Vor der Behandlung dieses Geschäfts wurde ich erstaunlich oft Angesprochen. Ich glaube es ist vielen klar, dass die Kirchensteuern - vor allem die für juristische Personen - irgendwann nicht mehr haltbar sind. Ich persönlich habe das Gefühl, es würde mehr nützen, würde diese Steuern reformiert statt, abgeschafft. Schlussendlich wurde sie sehr deutlich abgelehnt.


Sehr geehrter Herr Vitzepräsident, Geschätzter Regierungsrat, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich spreche für die Grüne Fraktion und möchte mich sowohl beim Regierungsrat für die Beantwortung dieser Motion, als auch bei den Motionären für deren Einreichung bedanken.

Eigentlich ist der Fall klar. Kirchgemeinden machen auch viel Gutes - das ist so in der Antwort des Regierungsrats zu lesen. Doch sind sie damit nicht die Einzigen. Trotzdem wird nur den Landeskirchen mit dem Steuersubstrat aus der Kirchensteuer für juristische Personen ein deutliches Privileg zugestanden. Für mich ist darum zumindest auf den ersten Blick klar, Kirchensteuern allgemein - sicher aber für juristische Personen - gehören in dieser Form abgeschafft.

Genauer Betrachtet, sieht es etwas anders aus. Steuern verteilen um. Von denen die Haben, an die Allgemeinheit. Die Landeskirchen bieten viele Dienstleistungen - auch für die Allgemeinheit an. Die praktischen Auswirkungen einer Abschaffung der Kirchensteuern wären:

Doch gäbe es auch andere Möglichkeiten diese Bevorzugung zu beenden, ohne die negativen Begleiterscheinungen. Indem, via öffentlich-rechtlicher Anerkennung, die Möglichkeit geschaffen würde, auch andere Religionsgemeinschaften zu begünstigen. Diese Anerkennung könnte dann an klar definierte Kriterien gebunden werden.
Mögliche Kriterien wären, die Offenlegung von Finanzen, die demokratische Organisation, professionelle Ausbildungen und die Verwendung des Erlöses nur für Dienstleistungen im öffentlichen Interesse.

Dank dieser Neuverteilung könnten mit der gleichen Steuer mehr unterschiedliche Angebote von unterschiedlichen Leistungsträgern finanziert werden und damit grössere Teile der Bevölkerung erreicht werden. Zudem könnten sie dank entsprechender Kriterien, mässigend auf radikalisierende Tendenzen wirken.

In gewisser Weise dem ursprünglichen Zweck der Kirchensteuern dienen - den Religionsfrieden zu wahren. Die GRÜNE Fraktion ist sich einig. Bei den Kirchensteuern besteht deutlicher Handlungsbedarf. Ob mit der Abschaffung oder einer Reform - darüber sind wir uneins.


Alle Dokumente zum Geschäft sind hier

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