Ueli Keller

Islamschulen an der Volksschulen

Ausser dass etwas Stimmung gegen Muslime gemacht wird, wenig Inhalt.


Islamschulen an der Volksschule

Die Motionäre monieren, dass die Nutzung der Schulräume dem Religionsunterricht rechtlich anerkannter Glaubensgemeinschaften vorbehalten bleiben soll, weil gemäss Volksschulgesetz die Schule neben vielem anderen die Kinder nach christlichen Grundsätzen erziehen soll. Wie die Regierung schreibt, gibt es eine spezielle Regelung betreffend reformierten und katholischen Religionsunterricht.

Der Schule steht es aber frei, die Räume auch Dritten zu vermieten, zum Beispiel einem Turnverein, politischen Parteien, Chören usw. – oder eben auch für muslimischen Religionsunterricht. Ich sehe keinen Grund, warum darüber nicht weiterhin die Schulgemeinde selbst entscheiden soll. Zudem würde es mich doch sehr erstaunen, wenn für Drittmieter diese christlichen Grundsätze irgendeine Relevanz hätten – ganz zu schweigen davon, wer eine allgemeingültige Definition von christlichen Grundsätzen liefern sollte.

Und selbst wenn, dann steht im selben Paragrafen eben auch, dass die Kinder nach demokratischen Werten und zu Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen erzogen werden sollen. Genau dazu leistet der muslimische Religionsunterricht, besonders wenn er in den Räumlichkeiten der öffentlichen Schule stattfindet, einen Beitrag. Demokratie und Verantwortung für andere Menschen zu übernehmen, heisst doch, dass man sich mit anderen Meinungen, Werten und Ansichten auseinandersetzen muss, selbst wenn es einen herausfordert. Nicht zuletzt wird an den Orten, an denen es muslimischen Religionsunterricht gibt, dieser von sehr engagierten Personen getragen – und es wäre ein grosser Verlust, müssten diese Projekte aufgegeben werden, weil ihnen grundlos Steine in den Weg gelegt würden. Ich sehe in diesem Vorstoss kein nachvollziehbares Anliegen. Die GRÜNE-Fraktion ist gegen unnötige Vorschriften, anerkennt Vielfalt als Bereicherung und ist daher einstimmig gegen die Erheblicherklärung dieser Motion.


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