Ueli Keller

Finanzierung von Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung

Der erläuternde Bericht brachte es auf S. 14 auf den Punkt: "Im Sozialamt verstehen nur ganz wenige Personen das akutelle Finanzierungssystem (...). Diese stehen teilweise kurz vor der Pensionierung (...). Es drängt sich dringend eine neue Finanzierung auf, welche die Finanzierung vereinfacht, standartisiert und für gut informierte nachvollziehbar macht." - scheint mir sinnvoll.


Grüne Partei Thurgau – Stellungsnahme zum Entwurf des neuen kantonalen Gesetzes über die Finanzierung von Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen

Grundsätzliches Die Grünen Thurgau bedanken sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf über die Gesetztesänderung der Finanzierung von Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung FEMBG. Nach Rückfragen in verschiedenen Institutionen, nehmen wir zu einzelnen Punkten Bezug. Im Sinne einer Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Institutionen unterstützen wir die Zielsetzungen des Gesetztes FEMBG. Für eine fachliche Gesamtbewertung empfehlen wir auf die ausführliche, fundierte Vernehmlassungsantwort von INSOS, die wir vollumfänglich mittragen.

Eine Gesetztesänderung bietet die Chance, zeitgemässe Themen und gesellschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Wir verweisen an dieser Stelle auf den Aktionsplan UN-BRK (Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei Verbänden und Dienstleistungsanbietern für Menschen mit Behinderung). Wir vermissen im erläuternden Bericht die Bezugnahme zu Empfehlungen und Vorschlägen der drei Verbände VAHS, Curaviva und INSOS.

Stellungnahme zu einzelnen Punkten

Grundsätzlich ist eine Vereinfachung des Erhebungssystems, sowie des bisherigen Finanzierungsmodels anzustreben. Die bestehenden Grundlagen sind sehr komplex, uneinheitlich und bieten Spielraum für eine Ungleichbehandlung einzelner Einrichtungen. Wir unterstützen den Ansatz, mit der Gesetztesänderung eine Gleichstellung aller Einrichtungen anzustreben und dabei Institutionen ohne Leistungsvereinbarung in die Vorlage zu integrieren.

Die Ausführungen an einigen Stellen im erläuternden Bericht zum vorliegenden Gesetztesentwurf lassen den Eindruck entstehen, dass durch geringere Kontrollen bisher zu grosszügig mit Kostengutsprachen umgegangen wurde. Die Einführung des neuen Finanzierungsmodels darf aber nicht zum Ziel haben, Gelder einzusparen oder restriktivere Kontrollinstrumente einzuführen. Die im Bericht mehrmals erwähnte Effizienzsteigerung soll vollumfänglich den Menschen mit Beeinträchtigungen zugute kommen.

Im Bericht wird zur unabhängige Einstufungs-Überpfrügung argumentiert, dass diese als hoheitliche Aufgabe verstanden wird und darum von einer öffentlichen Institution ausgeführt werden sollte. Im Gesetzt unter §9 ist aber die Sprache von einer unabhängigen Fachstelle die den Betreuungsbedarf ermittelt. Ob der Betreuungsbedarf von einer unabhängigen Fachstelle überprüft oder ermittelt wird, ist ein wesentlicher Unterschied. Aus den Unterlagen ist nicht eindeutig ersichtlich welche Variante gemeint ist. Für die Überprüfung sollte die Zuständigkeit beim Sozialamt liegen, da es nicht auch die Finanzierung sicherstellt. So können allfällige Intressenskonflikte besser vermieden werden. Das aber eine unabhängige Stelle selbst den Betreuungsbedarf ermittelt, scheint uns nicht sinnvoll. Für eine aktuelle, bedarfsgerechte Erhebung braucht es Fachpersonen, die die Klientin oder den Klienten gut kennen. Diese Aufgabe sollte bei den Institutionen bleiben.

Die Bestimmungen zu ausserkantonalen Platzierungen schränken die Niederlassungsfreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen stark ein, dort zu wohnen, wo sie möchten. Dies steht im direkten Wiederspruch zu der UN-BRK steht, die grundsätzlich gleiche Rechte für Menschen mit und ohne Behinderung fordert. Mit der Ratifizierung der UN-BRK ist es sinnvoll, den Paragrafen dahingehend anzupassen, dass eine freie Wohnsitzwahl inner-, sowie ausserkantonal auch für Menschen mit Behinderungen möglich ist. Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den Kanton sollen weiterhin garantiert werden.

Der Regierungsrat hat Ende Oktober 2015 betreffend Ausbau von Wohn- und Tages-strukturplätzen für erwachsene Menschen mit Behinderung entschieden, das ambulante Betreuungsangebot prioritär zu fördern. Dazu zählt neben dem betreuten und begleiteten Wohnen das Assistenzbudget. Wir unterstützen diese Bestrebungen sehr, auch wenn sie, wie im erläuternden Bericht erwähnt, mit Mehrkosten verbunden sind. Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Finanzierungsmodels macht es Sinn, die externe Beratung der Fachstelle in Biel durch eine innerkantonale Lösung zu ersetzen.

Empfehlung

Abschliessend weisen wir nochmal darauf hin, dass wir eine Rahmengesetzgebung in Bezug auf eine Gesetztesänderung befürworten. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen eine Vereinfachung des bisherigen Überprüfungs- und Finanzierungsmodels zum Ziel haben. Überschüsse durch Effizienzgewinne sollen weiterhin den Menschen mit Beeinträchtigungen zugute kommen. Wir unterstützen die Absicht, sozialen Institutionen mehr unternehmerische Freiheiten zuzugestehen, allerdings ohne den Verwaltungsaufwand auf diese abzuwälzen. Wesentliche Bereiche werden in diesem Gesetz nicht oder ungenügend geregelt und bedürfen einer sorgfältigen Überprüfung, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Die formulierten Absichten können mit dem Gesetztesentwurf nur erreicht werden, wenn die bestehende Lücken und Unklarheiten im Detail diskutiert und abschliessend festgelegt werden.

Cornelia Hauser Weinfelden Ueli Keller Bischofszell

#Politik #Vernehmlassung #grosser Rat