Ueli Keller

Dauer-Sozialhilfebezüger

Ich möchte niemanden zu Unrecht des Populismus bezichtigen, aber in diesem Fall...


Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Regierungs- und Kantonsräte

Im Namen der Grünen Fraktion möchte ich mich für die ausführliche Beantwortung der Interpellation bedanken.

Gemäss den Interpellanten wird zu wenig konsequent von der Mölichkeit gebrauch gemacht, bei mehr als zweijährigem Sozialhilfebezug, Nieder und Aufenthaltsbewilligung zu wiederrufen abzustufen oder nicht zu verlängern. - Dazu zwei Gedanken.

Damit das überhaupt rechtens ist, muss der Sozialhilfebezug "Vorwerfbar" sein.

Zu Langzeitbeziehnden in der Sozialhilfe hat die SKOS 2021 ein erhellendes Grundlagenpapier veröffentlicht, dem unter Anderem zu entnehmen ist, Zitat: "Eine besonders lange Bezugsdauer haben Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern. Die Betreuungspflichten gehen oft mit einer eingeschränkten Erwerbstätigkeit einher. Teilzeitarbeit oder Vollzeitarbeit im Niederiglohnbereich führen dazu, dass auch mit einem Erwerbseinkommen der finanzielle Bedarf der Familien nicht gedeckt werden kann. Frauen tragen ein höheres Risiko, zu den Langzeitbeziehenden zu gehören, da sie 93.1 Prozent der Einelternhaushalte in der Sozialhifle führen." Zitat Ende.

Weitere Personengruppen die unter Langzeitbeziehnden übervertreten sind, sind Personen mit multiplen gesundheitlichen Einschränkungen. Zudem nimmt mit abnehmendem Bildungsstand die Bezugsdauer zu.

Als mögliche Gründe für die tendenzielle Zuhnahme von Langzeitfällen werden "stetig wachsende Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und strengere Zulassungskriterien der IV genannt."

Das tönt für mich wenig nach "Vorwerfbarkeit" keine Ahnung ob auch im juristischen, sicherlich aber im moralischen Sinn. Mir scheint es also ganz richtig und nachvollziehbar dass nur wenigen die Aufenthaltsbewilligung aufgrund von Sozialhilfebezug entzogen oder herabgestuft werden.

Trotzdem ist nur schon die Möglichkeit eines Entzugs ein Problem. Die Menschen stehen nach zwei Jahren vor der Entscheidung im schlimmsten Fall die Aufentahltsbewilligung zu verlieren oder "freiwillig" auf Sozialhilfe zu verzichten. Ich wage zu behaupten viele werden "freiwillig" auf Sozialhilfe verzichten.
Mit einschneidenden Folgen.

Wer so existenziell auf eine Arbeitsstelle angewiesen ist, wird leicht Opfer von Ausbeutung. Wer weniger Geld als die Sozialhilfe im Alltag zur Verfügung hat wird kaum seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen können. Krankenkasse, Miete, Kinderbetreuung, usw.
Längerfristig führt das zwangsläufig zu einem Problem - nicht "nur" für die Betroffenen.

Ich zweifle darum ganz grundsätzlich an der Sinnhaftigkeit dieser Regelung. Damit wird kein Problem gelöst. Sie gehört darum nicht konsequenter angewendet sondern abgeschafft.


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